Gebühren
Zusätzlich zu den u. a. Gebühren werden Reisekosten nach dem
Bundesreisekostengesetz für die Prüfungskommission sowie Kosten für
die Bereitstellung von Prüfungsräumen erhoben.
Der Prüfungsausschuss Attendorn gibt am Prüfungsort Auskunft über
die Höhe der jeweiligen Nebenkosten, die am Ort der Prüfung zu bezahlen
sind.
Tritt ein Bewerber die angesetzte Prüfung nicht an oder bleibt er der
Prüfung ohne ärztliches Attest oder frühzeitige Abmeldung fern, wird er
mit den anfallenden anteiligen Reise- und Raumkosten belastet.
SBF Binnen Gesamtprüfung (Theorie und Praxis): Erteilung: Summe Teilprüfungen (Theorie :/: Praxis jeweils) Wiederholung (Theorie :/: Praxis jeweils)
SKS Zulassung: Prüfung (Theorie): Prüfung (Praxis): Erteilung: Summe Wiederholung (Theorie :/: Praxis jeweils)
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€ 41.03 € 16.06 € 57.09 € 20.51 € 20.51
€ 26.75 € 40.13 € 40.13 € 26.40 € 133.41 € 40.13
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Vorstehende Prüfungsgebühren erbitten wir auf unser Konto: 257 Blz: 462 516 30 Sparkasse ALK unter Angabe des Prüfungstermins und Ihres Namens. |